Beschäftigte im Landkreis Reutlingen sollen ein „Recht auf Weiterbildung“ bekommen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. 2017 hat ein Fünftel der Erwerbstätigen in der Region Neckar-Alb an einer Weiterbildung teilgenommen, dies sei angesichts der Umbrüche in vielen Branchen zu Wenige, meint die Gewerkschaft. Bisher wird die Weiterbildung nur zwischen Arbeitgeber und -Nehmer geregelt, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.