Von der kommenden Woche an setzt das Landratsamt Reutlingen die gesetzliche Impfpflicht in Gesundheitsberufen um. Die Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen müssen ab dem 16. März gegen das Coronavirus immunisiert sein. Andernfalls drohen Maßnahmen bis zu Bußgeldern oder Hausverboten. Landrat Fiedler teilte mit, dass die Behörden in jedem Einzelfall angemessen entscheiden werden.