In städtischen Gebäuden in Tübingen gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Mitarbeiter und Besucher müssen daher zum Beispiel in der Stadtbücherei, im Stadtmuseum oder dem Hölderlinturm nach wie vor eine FFP2-Maske tragen. Die Stadt Tübingen macht bei der Fortführung der Maskenpflicht von ihrem Hausrecht Gebrauch. In Baden-Württemberg ist gestern ein Großteil der Corona-Maßnahmen weggefallen.