Tübingen will härter gegen Falschfahrer vorgehen. So sollen geparkte Fahrzeuge umgehend abgeschleppt werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden. Das betrifft etwa zugestellte Geh- und Radwege, Halteverbotszonen, Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätze. Die Abschleppkosten müssen die Besitzer zahlen. Hintergrund ist, dass es trotz genügend Parkplätzen immer mehr Verkehrssünder gibt, so Sozialbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.