Weil er nach Auffassung des Schöffengerichts zu Unrecht Corona-Soforthilfe kassiert hat, muss ein 43-Jähriger aus Reutlingen ins Gefängnis. Der Mann wird beschuldigt, 2020 für Mai, Juni und Juli 9.000 Euro Corona-Soforthilfe für seine Firma an die Reutlinger Privatadresse beantragt zu haben, ohne wirklich Anspruch darauf zu haben. Da der Mann bereits vorbestraft war, lautete das Urteil 2 Jahre und 4 Monate Haft. Und das bedeutet für den Betrüger: Knast.