Das Tübinger Landgericht hat zwei Drogendealer zu Gefängnisstrafen verurteilt und ihnen zugleich ein Therapieangebot gemacht. Die beiden 24jährigen Männer bekommen zweieinviertel und drei Jahre Haft. Wenn sie eine Therapie machen, können ihnen zwei Jahre davon auf Bewährung erlassen werden. Sie hatten unter einem Decknamen kiloweise Haschisch und Marihuana im Internet verkauft.