Es ist nur ein Loch im Boden. Aber die Doline auf einem Acker bei Münsingen beschäftigt die Behörden. Das Landratsamt Reutlingen hat dem „Generalanzeiger“ bestätigt, dass niemand das drei Meter breite und acht Meter tiefe Loch einfach zuschütten darf. Das verbietet der Naturschutz. Höhlenforscher würden gerne nachsehen, ob es vielleicht in ein großes Höhlensystem führt. Entscheiden muss die Kirchengemeinde Bichishausen. Ihr gehört der Acker.