Der Prozess um den Brand mit drei Todesopfern in einer Reutlinger Pflegeeinrichtung hat begonnen. Eine 58jährige Bewohnerin steht vor dem Tübinger Landgericht. Sie soll Mitte Januar das Feuer in ihrem Zimmer gelegt haben. Die Staatsanwaltschaft hält die Frau nicht für schuldfähig und fordert, dass sie auf Dauer in eine Psychiatrie eingewiesen wird. Vier Verhandlungstage sind angesetzt.