Ein Dreivierteljahr nach dem Feuer mit drei Todesopfern in einer Reutlinger Pflegeeinrichtung ist das Urteil in dem Fall verkündet worden. Das Tübinger Landgericht wies eine 58jährige Bewohnerin in eine geschlossene Psychiatrie ein. Sie soll in ihrem Zimmer Feuer gelegt haben. Sie war nach Überzeugung des Gerichts nicht schuldfähig. Das Gericht geht davon aus, dass sich ihr Zustand nicht bessern wird.