Ein Urteil des Bundessozialgerichts bremst die Notfallpraxen in Baden-Württemberg aus. Bisher wurden die Dienste über einen Ärztepool verteilt. Das ist dem Urteil nach in dieser Form nicht mehr möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung sucht nach einer neuen Regelung. In Tübingen arbeitet die Notfallpraxis mit kürzeren Öffnungszeiten weiter. Leiterin Federle sagte, eine Schließung habe sich verhindern lassen.