Gerade noch einmal davongekommen ist ein Angeklagter vor dem Münsinger Amtsgericht. Er hatte zugegeben, dass er vor 5 Jahren in einer Chatgruppe antisemitische Bilder gepostet hatte. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung. Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Der Mann muss 3.600 Euro an eine Gedenkstätte überweisen. Er gilt damit nicht als verurteilt und nicht als vorbestraft.