Das Tübinger Regierungspräsidium muss in Zukunft öffentlich Auskunft zu Tierversuchen geben, die bei der Ausbildung von Medizinern gemacht werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nach einer Klage der Organisation Peta. Anlass dafür waren Tierversuche an der Tübinger Uni. Allerdings veröffentlicht die Uni selbst Infos zu Umfang und Zweck von Tierversuchen auf ihrer Webseite.