Im Prozess um verschwundene Munition bei der Bundeswehreinheit KSK hat der frühere Kommandeur vor dem Tübinger Landgericht ausgesagt. Er sagte, er stehe zu seiner Entscheidung, die Fehlbestände im Munitionsdepot 2019 nicht zu melden. Er hatte den Soldaten die Möglichkeit gegeben, die Munition anonym zurückzugeben. Laut Anklage hätte er melden müssen, dass Munition für 28.000 Euro fehlte.