Vor einer Reutlinger Damenboutique steht ein unzulässiger Blumenkasten. Laut „Generalanzeiger“ hat die Besitzerin vergangene Woche Besuch von Ordnungshütern bekommen. Diese wiesen sie darauf hin, dass der Blumenkasten einer Verordnung nicht entspreche. Er müsse weg. Boutiquebesitzerin Blum schrieb an Oberbürgermeister Keck. Jetzt hieß es, der Blumenkasten könne ausnahmsweise bleiben.