Das neue Cannabisgesetz bringt für die Hechinger Staatsanwälte sehr viel Arbeit. Pressesprecher Stengel sagte dem „Zollern Alb Kurier“, dass er mit seinen Kollegen jetzt 300 Fälle überprüfen müsse. Und das bis zum 1. April. Schon jetzt sei klar, dass es mit dem neuen Gesetz in 9 Fällen gar keine Strafe mehr geben werde. In 29 Fällen müsse sie neu festgesetzt werden. Das neue Gesetz mache nichts einfacher.