Das neue Cannabisgesetz ist morgen Thema im Bundesrat. Die Tübinger Justiz hat schon jetzt viel Arbeit damit. Die Staatsanwaltschaft muss 1.400 Altfälle neu bearbeiten. Sie muss klären, ob sich bei ihnen die Strafe ändert oder ob verurteilte Personen unter eine Amnestie fallen. Der Sprecher der Behörde sagte dem „Tagblatt“: der Gesetzgeber sollte alle Einzelheiten klären, ehe ein Gesetz in Kraft tritt.