Urteil: Lebenslange Haft für den Mord an früherer Freundin

Das Landgericht Tübingen hat einen 45-Jährigen wegen Mordes an seiner früheren Freundin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Täter habe seine Ex mit einem Jagdmesser umgebracht, da er die Trennung nicht akzeptieren konnte und noch dazu eifersüchtig war, so die Einschätzung der Richter. Der 45-Jährige gab an sich an die Tat nicht erinnern zu können. Er hätte sich selbst töten wollen. Er saß seit September in Untersuchungshaft.