Das Tübinger Schöffengericht hat zwei frühere Türsteher eines Clubs wegen Erpressung verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass sie den beiden Betreibern im vergangenen Herbst 6.000 Euro abgepresst haben. Der eine Angeklagte bekam als Haupttäter drei Jahre Gefängnis. Der andere kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Richter sagte: die beiden hätten versucht, in Tübingen das Faustrecht durchzusetzen.