Vor dem Tübinger Landgericht hat ein Verfahren um eine Brandstiftung im vergangenen Dezember begonnen. Das Gericht entscheidet, ob der 26jährige Angeklagte in eine Psychiatrie muss. Nach eigenem Geständnis hatte er unter Wahnvorstellungen seine Wohnung in Reutlingen angezündet. Später hatte er selbst das Feuer bei der Polizei gemeldet. Bei dem Brand war niemand verletzt worden.