Ein Windpark in der Nähe eines Baugrundstücks bedeutet keine Wertminderung. Das Landgericht Tübingen hat die Klage eines Ehepaars aus Starzach abgewiesen. Das Paar hatte ein Grundstück gekauft. Als es von dem geplanten Windpark erfuhr, wollte es sein Geld zurück. Der Verkäufer habe von dem Windpark nichts gesagt. Das Gericht entschied: das musste er auch nicht. Der Kaufvertrag gelte.