Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel in der Tübinger Altstadt

In der ganzen Tübinger Altstadt gilt zum Jahreswechsel auch in diesem Jahr ein strenges Verbot von Feuerwerk. 14 Schilder weisen an Silvester an den Zugängen zur Altstadt auf das Verbot hin. Die Stadt schreibt in einer Mitteilung, dass für das Böllern in der Tabuzone Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Vor 15 Jahren war in der Silvesternacht ein historisches Fachwerkhaus niedergebrannt.