Das Amtsgericht Hechingen hat eine Ärztin verwarnt, weil sie in der Coronazeit falsche Atteste ausgestellt hatte. Die Atteste befreiten die Patienten von der Maskenpflicht. Der Richter beließ bei einer Verwarnung und verhängte keine Strafe. Die Ärztin habe kein Geld genommen und immerhin aus innerer Überzeugung gehandelt. Sie muss außerdem 4.000 Euro an die Kinderkrebshilfe Tübingen zahlen.