Mehr Schmerzensgeld verlangt eine frühere Patientin vom Zollernalb Klinikum. Das Landgericht Hechingen hatte ihr 13.000 Euro zugesprochen. Die Richter hatten entschieden, die Frau sei vor Risiken einer Behandlung nicht hinreichend gewarnt worden. Gefordert hatte sie aber fast 300.000 Euro. Sie legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht Stuttgart.