Der Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage eines Pflegeheimbetreibers im Zollernalbkreis abgewiesen, der einen neuen Personalschlüssel erstreiten wollte. Laut Landespersonalverordnung muss eine Person pro 45 Bewohner im Nachtdienst eingesetzt werden. Der Heimbetreiber meinte, eine Stelle pro 56 Bewohner sei bei ihm genug, da ein aktives Tagesprogramm für ruhigere Nächte sorgt. Mit dieser Argumentation konnte er das Gericht nicht überzeugen.