Eine wildlebende Biberfamilie im Kreis Biberach darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nicht getötet oder an einem anderen Ort ausgesetzt werden. Das Gericht wies damit eine Klage der Gemeinde Mietingen ab. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den Fang oder die Tötung der Bieber, Mietingen wollte eine Ausnahmeregelung durchsetzen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat eine Aufhebung des Verbots allerdings abgelehnt.