In der Debatte um Diesel-Fahrverbote will das Land Baden-Württemberg vom Bundesverwaltungsgericht klären lassen, ob der Bund den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid aufweichen kann. Man wolle gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vorgehen, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums. Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und erklärt, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter verbindlich sei.