Die Landwirte im Kreis Reutlingen dürfen Grünflächen noch bis zum 15. November düngen. Die Landkreisverwaltung teilte mit, dass die Sperrfrist für das Ausbringen von Stickstoff-Dünger um zwei Wochen verschoben wurde; sie dauert damit bis zum 14. Februar. Für Kompost und Kuhmist gelten andere Fristen. Alle Düngeauflagen können auf der Webseite des Kreislandwirtschaftsamts eingesehen werden.