Das Land muss bis Ende August Fahrverbote für Euro-5-Diesel mit einem Termin in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufnehmen. Weil das Land dieser Vorgabe bisher nicht nachgekommen sei, habe das Verwaltungsgericht nun eine Frist dafür bis zum 31. August 2018 eingeräumt, ansonsten drohe ein Zwangsgeld. Schon ab 2019 müssen sich Besitzer älterer Dieselautos auf Fahrverbote in Stuttgart einstellen. Betroffen sind dann Diesel der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter.