Die Tübinger Justiz hat einer Frau einen Strafbefehl über 300.000 Euro wegen Bestechung geschickt. Laut Anklage war ihr jemand ans Auto gefahren. Sie kannte einen Polizisten und fragte ihn, ob er ihr die Daten des Autobesitzers geben könne. Sie werde sich erkenntlich zeigen. Die Staatsanwaltschaft setzte die Geldstrafe entsprechend dem Vermögen der Frau an. Sie zahlte nicht. Nun muss das Amtsgericht entscheiden.