Das Tübinger Landratsamt darf einen Fall von Kindesmissbrauch nicht für seine Jugendarbeit auswerten. Laut „Tagblatt“ war das der Fall eines Mannes, der sich an seinen Pflegetöchtern vergangen hatte und im März zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Das Landratsamt wollte, dass Experten den Fall aufarbeiten. Sie bekommen die Akten nicht. Das entschied der Datenschutzbeauftragte des Landes.