In der Tübinger Notfallpraxis gelten aktuell reduzierte Öffnungszeiten. Zu tun hat das mit dem Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er trat durch ein Urteil des Bundessozialgerichts Ende Oktober in Kraft. Durch den Entschluss fallen viele Ärzte für den Notdienst aus versicherungstechnischen Gründen weg. Die übrigen Ärzte sind mit der Situation überfordert. Zum Teil behandeln sie Patienten, die nicht einmal in ihren Aufgabenbereich fallen.