Im Tübinger Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau im vergangenen September sie die Plädoyers gehalten worden. Der 45jährige Angeklagte soll seine Ex-Freundin erstochen haben. Die Anklage sieht die Tat als Mord aus Eifersucht und forderte lebenslange Haft. Die Verteidigung forderte ein milderes Urteil. Der Mann sei in einem Ausnahmezustand gewesen. Das Urteil fällt am 9. April.