Tübinger Weststadt: Parkgebühren ab 1. Mai

In der Tübinger Weststadt werden zum 1. Mai in mehreren Gebieten Parkgebühren fällig. Für die Anwohner bedeutet das, dass sie Parkausweise beantragen müssen. Alle anderen Fahrer müssen Parkscheine am Automaten ziehen oder einen Monatsparkschein kaufen. Das Ordnungsamt wird in den ersten zwei Wochen noch keine Kontrollgänge machen und noch keine Strafzettel verteilen.