Im Prozess um die Geiselnahme von Balingen ist das Urteil gefallen. Der 35jährige Angeklagte muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er laut Anklage einen Jugendlichen in seinem Keller eingesperrt, gewürgt und mit Waffen bedroht hatte. Das Landgericht Hechingen verfügte, dass er in Sicherungsverwahrung kommt. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der Mann auf Dauer eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.