Ein 42-Jähriger wurde gestern vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Reutlingen wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für vier Jahre auf Bewährung ausgesprochen. Bei einer Hausdurchsuchung vor zwei Jahren konnten die Ermittler Tausende kinderpornografische Inhalte sicherstellen. Der Mann erhielt zur Bewährungsstrafe noch eine Geldauflage in Höhe von 2.000 Euro.