Der Prozess um die Munitionsaffäre KSK der Bundeswehr in Calw ist zu Ende. Das Landgericht Tübingen stellte das Verfahren gegen den Ex-Kommandeur gegen eine Geldauflage ein. Der frühere Kommandeur muss 8.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen. In der Kaserne hatten größere Munitionsbestände gefehlt. Der Kommandeur hatte Soldaten ermöglicht, die Sachen anonym wieder abzugeben. Das Gericht sah darin nur ein geringfügiges Fehlverhalten.