Die Behörden in der Region Neckar-Alb bitten wegen der kommenden Hitzewelle um größte Vorsicht in den Wäldern. Grundsätzlich gilt von März bis Ende Oktober Rauchverbot. Zum Grillen dürfen nur die ausgewiesenen Plätze und die dort angelegten Feuerstellen benutzt werden. Es ist nicht erlaubt, einen Grill mitzubringen und irgendwo aufzustellen. Forstamtschef Beck vom Zollernalbkreis sagte, dass jeder Funke trockenes Laub oder Gras in Flammen setzen kann.