Auch große Geschäfte dürfen jetzt öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche begrenzen. Die IHK Reutlingen begrüßt die Entscheidung der Landesregierung. Hauptgeschäftsführer Epp sagte, die Beschränkung auf Geschäfte unter 800 Quadratmeter Ladenfläche sei sachlich nicht nachvollziehbar gewesen. Wichtig seien die Schutzmaßnahmen für Kunden und Personal, und darauf achteten alle Geschäftsleute. Grund für die Lockerung bei den Auflagen für Geschäfte war gestern ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen.